
Bewerbungen - Ausstellerstände
Die Bewerbungen müssen über das untenstehende Formular eingereicht werden.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Standpreis pro m² für 4 Tage: 40 CHF
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Aussteller
Arbor Pagan Festival
1. Öffnungszeiten des Festivals
Die Aussteller müssen sich an die folgenden Öffnungszeiten des Festivals halten:
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Donnerstag: 16:30 – 01:00 Uhr
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Freitag: 16:30 – 02:00 Uhr
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Samstag: 11:00 – 02:00 Uhr
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Sonntag: 11:00 – 16:30 Uhr
Die Aussteller müssen während der gesamten Festivaldauer anwesend sein und ihren Stand geöffnet halten, außer im Falle einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Festivalorganisation.
2. Einhaltung der Festivalthemen
Jeder Stand muss zu einem der Festivalthemen passen: Pirat, Wikinger, Mittelalter oder Fantasie. Die Gestaltung und Dekoration des Standes muss dem gewählten Thema entsprechen. Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Stand abzulehnen, der diesen Anforderungen nicht genügt.
3. Anmeldung und Bezahlung
Die Anmeldung und Bezahlung der Standgebühren erfolgt ausschließlich online über die offizielle Website: www.arbor-pagan-festival.ch. Ein Zahlungslink wird dem Aussteller zugesendet, sobald die Bewerbung von der Organisation angenommen wurde.
4. Zugelassene Produkte und Sortimentsfreigabe
Die Aussteller müssen bei der Anmeldung eine detaillierte Liste der zum Verkauf vorgesehenen Produkte einreichen. Jede Änderung des Sortiments muss im Voraus von der Organisation genehmigt werden.
5. Verkauf und Konsum vor Ort
Der Verkauf von Getränken im Glas oder in Flaschen zum direkten Verzehr vor Ort ist strengstens untersagt – dies gilt für alkoholische sowie nicht-alkoholische Getränke. Der Verkauf von Getränken auf dem Festivalgelände ist ausschließlich der Organisation vorbehalten.
6. Stornierung und Rückerstattung
Bei einer Absage durch den Aussteller weniger als zwei Monate vor dem Event erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühren.
7. Sanktionen und Strafen
Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen kann finanzielle Sanktionen zur Folge haben, nach Ermessen der Organisation. Diese können insbesondere bei Missachtung der Themenvorgaben, unerlaubtem Verkauf oder Nichteinhaltung der bei der Anmeldung eingegangenen Verpflichtungen verhängt werden.
8. Haftung
Der Aussteller ist für seine Ausrüstung und Ware selbst verantwortlich. Die Organisation übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums des Ausstellers. Der Aussteller hat alle geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten und dafür zu sorgen, dass sein Stand keine Gefahr für Besucher oder andere Aussteller darstellt. Ein Sicherheitsdienst ist während des gesamten Festivals vor Ort.
9. Versicherungen
Jeder Aussteller muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die mögliche Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Ein Versicherungsnachweis kann vor dem Event von der Organisation verlangt werden.
10. Auf- und Abbau der Stände
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Aufbau: Der Aufbau ist ab dem Vortag des Festivals möglich, entsprechend der von der Organisation kommunizierten Zeitfenster.
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Abbau: Die Stände müssen spätestens am Sonntag bis 23:00 Uhr abgebaut und geräumt sein.
Nicht fristgerecht abgebaute Stände können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
11. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Die Aussteller müssen die geltenden Hygienevorschriften einhalten. Der Umgang mit Lebensmitteln muss den geltenden Hygiene- und Lagerstandards entsprechen.
12. Werbung und Kommunikation
Der Aussteller verpflichtet sich, keine übermäßige Lautsprecherwerbung zu betreiben und andere Aussteller nicht zu stören. Jegliche Werbung oder Verteilung von Werbematerial außerhalb des eigenen Standes bedarf der Zustimmung der Organisation.
13. Höhere Gewalt
Die Organisation übernimmt keine Haftung für Absage oder Änderungen des Events infolge außergewöhnlicher Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen usw.). In diesem Fall wird die Standgebühr zurückerstattet.
14. Stromversorgung
Stromanschlüsse für LED-Beleuchtung oder Handyladegeräte werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Anschluss von Geräten mit höherem Stromverbrauch ist auf Anfrage möglich und kostet pauschal 80 CHF für die gesamte Festivaldauer (4 Tage).
15. Zustimmung zu den Bedingungen
Mit der Anmeldung zum Festival akzeptiert der Aussteller vorbehaltlos die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Die Organisation behält sich das Recht vor, diese Bedingungen bei Bedarf zu ändern. Alle Änderungen werden den Ausstellern zeitnah mitgeteilt.