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Bewerbungen - Gastronomen

Bewerbungen müssen über das untenstehende Formular eingereicht werden.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Wichtige Informationen:

  • Die geltenden Vorschriften verlangen die Verwendung von wiederverwendbarem Geschirr und Besteck für den Essensservice (wir stellen Ihnen dieses für 0.80 CHF pro Set zur Verfügung: Teller, Messer, Gabel oder Löffel).

  • Speisen, die mit der Hand gegessen werden können (z. B. Spieße, Sandwiches, Wraps, etc.), dürfen ohne Behälter serviert werden.

  • Der Verkauf von Getränken ist nicht erlaubt.

  • Der Veranstalter stellt Tische und Bänke für die Besucher zur Verfügung.

  • An bestimmten Stellen auf dem Festivalgelände wird Trinkwasser verfügbar sein.

Preis für den Standplatz für die 4 Tage: 1500 CHF

Siehe allgemeine Bedingungen unten auf der Seite

Die Beschreibung der angebotenen Speisen ist sehr wichtig, wir bitten Sie sich daran zu halten und uns etwaige Änderungen mitzuteilen.

Standtyp
Zugang zu Elektrizität

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gastronomiebetriebe

Arbor Pagan Festival

1. Öffnungszeiten des Festivals
Die Gastronomiebetriebe müssen sich an die folgenden Öffnungszeiten halten:

  • Donnerstag: 16:30 – 01:00 Uhr

  • Freitag: 16:30 – 02:00 Uhr

  • Samstag: 11:00 – 02:00 Uhr

  • Sonntag: 11:00 – 16:30 Uhr

Die Gastronomiebetriebe müssen während der gesamten Festivaldauer durchgehend geöffnet sein und ihre Öffnungszeiten an den Besucherandrang anpassen.

2. Einhaltung der Festivalthemen
Jeder Gastronomiestand oder Food Truck muss zu einem der Festivaluniversen passen: Pirat, Wikinger, Mittelalter oder Fantasie. Die Gestaltung und Dekoration des Standes muss dem gewählten Thema entsprechen. Die Organisation behält sich das Recht vor, jeden Stand abzulehnen, der diese Anforderungen nicht erfüllt.

3. Anmeldung und Bezahlung
Die Anmeldung und Bezahlung der Standgebühren erfolgt entweder online über die offizielle Website: www.arbor-pagan-festival.ch oder per Banküberweisung.

4. Zugelassene Art der Gastronomie
Die Gastronomiebetriebe müssen bei der Anmeldung eine genaue Beschreibung ihres Menüs angeben. Jede nachträgliche Änderung muss im Voraus von der Organisation genehmigt werden.

5. Verkauf von Getränken
Der Verkauf von Getränken im Glas oder in der Flasche ist ausschließlich der Organisation vorbehalten. Gastronomiebetriebe dürfen keine Getränke verkaufen, außer es wurde eine ausdrückliche Ausnahme von der Organisation genehmigt.

6. Stornierung und Rückerstattung
Bei einer Absage durch den Gastronomiebetrieb weniger als zwei Monate vor dem Event erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7. Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Die Gastronomiebetriebe müssen alle geltenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften einhalten. Die Organisation oder die zuständigen Behörden können jederzeit Kontrollen durchführen. Jeder Gastronomiebetrieb muss über eine gültige Bewilligung als Gastwirt verfügen.

8. Versicherungen
Jeder Gastronomiebetrieb muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die mögliche Schäden gegenüber Dritten sowie spezifische Risiken im Umgang mit Lebensmitteln abdeckt. Ein Versicherungsnachweis kann vor dem Event von der Organisation verlangt werden.

9. Aufbau und Abbau

  • Aufbau: Die Gastronomiebetriebe können ihren Stand oder Food Truck gemäß den von der Organisation mitgeteilten Zeitfenstern aufbauen. Der Betrieb muss vor Festivalbeginn einsatzbereit sein.

  • Abbau: Der Abbau und die Räumung des Standplatzes müssen spätestens am Sonntagabend zu den von der Organisation festgelegten Zeiten abgeschlossen sein.

Verspätungen oder Nichteinhaltung können zusätzliche Kosten zur Folge haben.

10. Abfallmanagement und wiederverwendbare Behälter
Jeder Gastronomiebetrieb ist für seine Abfälle selbst verantwortlich und muss geeignete Behälter zur Verfügung haben. Der Standplatz ist während des gesamten Festivals sauber zu halten. Bei Nichteinhaltung kann die Organisation Reinigungskosten in Rechnung stellen.

Da das Festival in der Stadt Freiburg stattfindet, gelten lokale Vorschriften, die die Verwendung von wiederverwendbaren Behältern und Utensilien beim Essensservice vorschreiben. Die Gastronomiebetriebe sind verpflichtet, diese Regel einzuhalten und ihr Angebot entsprechend anzupassen.

11. Stromversorgung
Stromanschluss ist auf Anfrage verfügbar und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Der Bedarf an Strom muss bei der Anmeldung über das entsprechende Formular angegeben werden. Späte Anfragen können unberücksichtigt bleiben oder zusätzliche Kosten verursachen.

12. Werbung und Kommunikation
Die Gastronomiebetriebe verpflichten sich, keine übermäßige Lautsprecherwerbung zu machen und andere Aussteller oder Gastronomiebetriebe nicht zu stören. Jede Verteilung von Werbematerial außerhalb des eigenen Standes muss von der Organisation genehmigt werden.

13. Höhere Gewalt
Die Organisation übernimmt keine Haftung für Absagen oder Änderungen des Festivals infolge außergewöhnlicher Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen usw.). In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der Standgebühr.

14. Zustimmung zum Reglement
Mit der Anmeldung zum Festival akzeptiert der Gastronomiebetrieb vorbehaltlos die vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Arbor, Audrey Zimmermann

Route du Chaussié 6A

1687 Vuisternens-dt-Romont

info@arbor-pagan-festival.ch

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